Benutzungsordnung für Toiletten in Deutschland
Gesetz- und Verordnungsblatt für Deutschland, 4.Jahrgang, Berlin, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA) § 1 Definition Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück. § 2 Anwendungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und …