Rotkäppchen aus der Sicht eines Beamten
Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich „Rotkäppchen“ genannt zu werden pflegt. Der Mutter besagter R wurde seitens deren Mutter ein Schreiben zugestellt, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte und selbiger R die Auflage machte, der G eine Sendung von Nahrungs- …